Verzicht des Arbeitnehmers auf unabdingbare Ansprüche : OLG Wien 33 Ra 48/90 v.22.6.1990
Der Verzicht auf unabdingbare Ansprüche eines Arbeitnehmers ist wirksam und zulässig, wenn diese Ansprüche bereits entstanden sind, das Dienstverhältnis beendet ist und kein wirtschaftlicher Druck mehr auf den Arbeitnehmer ausgeübt werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.045 Rechtsverzicht
331.2 Löhne 331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 34.045 Rechtsverzicht | Dokument Nr. A-714609 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |