Verzicht des Arbeitnehmers auf unabdingbare Ansprüche : OLG Wien 33 Ra 48/90 v.22.6.1990

Der Verzicht auf unabdingbare Ansprüche eines Arbeitnehmers ist wirksam und zulässig, wenn diese Ansprüche bereits entstanden sind, das Dienstverhältnis beendet ist und kein wirtschaftlicher Druck mehr auf den Arbeitnehmer ausgeübt werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.045 Rechtsverzicht
331.2 Löhne
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 34.045 Rechtsverzicht Dokument Nr. A-714609 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage