Überstundenzeit : OGH 9 Ob A 122/90 v.27.6.1990
Bei einer Dienstleistung im Sinne der üblichen Verrichtung des Dienstes ist die Mehrleistung als Überstundenleistung zu entlohnen, z.B. die bei Sonderkindergärtnerinnen bei Führung einer Kindergruppe verbrachte Zeit unter Berücksichtigung einer entsprechenden - fiktiven - Vorbereitungszeit.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-714597 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |