Zeitliche Differenzierung und Gleichbehandlungsgrundsatz : OGH 9 Ob A 601/90 v.19.12.1990
Die Einführung einer Stichtagsregelung ist mangels entgegenstehender generalisierender Norm ebenso grundsätzlich zulässig wie die Unterscheidung zwischen aktiven Arbeitnehmern und Pensionisten.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 342.722 Gleichheit: Grundrechte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Einführung einer Stichtagsregelung ist mangels entgegenstehender generalisierender Norm ebenso grundsätzlich zulässig wie die Unterscheidung zwischen aktiven Arbeitnehmern und Pensionisten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |