Zeitliche Differenzierung und Gleichbehandlungsgrundsatz : OGH 9 Ob A 601/90 v.19.12.1990

Die Einführung einer Stichtagsregelung ist mangels entgegenstehender generalisierender Norm ebenso grundsätzlich zulässig wie die Unterscheidung zwischen aktiven Arbeitnehmern und Pensionisten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.02.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-714368 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage