Behinderung im Arbeitsrecht : Einmal eingestellt, sind behinderte Arbeitnehmer fastunkündbar
Ein Nebenaspekt des 'Behinderten-Einstellungs-Gesetzes' dokumentiert staatliches Denken: Wer mehrheitlich weibliches Personal beschäftigt, darf dafür bei den behinderten Personen (beiderlei Geschlechts) sparen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard (1991)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.03.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.59 Behindertenarbeit
351.83 Arbeitsrecht 331.94 Arbeitnehmerschutz 331.135 Kündigungsschutz 362.2/.4 Behindertenfürsorge 396.5 Frauenarbeit 340.134 Gesetzgebung 347.991 Gerichtshof, Oberster |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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