Familie und Familienrecht im klassischen Athen : Das übliche Heiratsalter war bei Männern etwa um dreissig gelegen. Mädchen sollten - so die Empfehlung - mit achtzehn oder neunzehn verheiratet werden. Da die alten Griechen aber grossen Wert auf die voreheliche Jungfräulichkeit legten, dürfte die Verehelichung möglichst bald nach der Geschlechtsreife, kaum später als sechzehn erfolgt sein
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Geschichte Lernen (3 (1990) Nr.16 S.45-48)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 17.023 Familie
347.61/.64 Familienrecht 392.3 Familienleben 396 Frauenfrage 93 Geschichte 301.01 Sozialforschung 301.153 Normen (Soziologie) 301.16 Beziehungen, soziale 371.214 Lehrpläne |
Region: | Griechenland
Athen |
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 17.023 Familie | Dokument Nr. A-713051 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |