Familie und Familienrecht im klassischen Athen : Das übliche Heiratsalter war bei Männern etwa um dreissig gelegen. Mädchen sollten - so die Empfehlung - mit achtzehn oder neunzehn verheiratet werden. Da die alten Griechen aber grossen Wert auf die voreheliche Jungfräulichkeit legten, dürfte die Verehelichung möglichst bald nach der Geschlechtsreife, kaum später als sechzehn erfolgt sein

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Geschichte Lernen (3 (1990) Nr.16 S.45-48)
VerfasserIn: Worm, Heinz-Lothar
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:17.023 Familie
347.61/.64 Familienrecht
392.3 Familienleben
396 Frauenfrage
93 Geschichte
301.01 Sozialforschung
301.153 Normen (Soziologie)
301.16 Beziehungen, soziale
371.214 Lehrpläne
Region:Griechenland
Athen
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