Abführung der Arbeiterkammerumlage auf Treuhandkonten : BMJ 7002/1-Pr 1/90 v.17.1.1991
Die Aufforderung an die Arbeitnehmer, ihren Arbeitgebern gegenüber eine Erklärung abzugeben, wonach sie berechtigt wären, die Kammerumlage nicht an den zuständigen Krankenversicherungsträger, sondern auf ein bestimmtes Treuhandkonto abzuführen, stellt keine unmittelbare Einwirkung auf Entschlüsse vo...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:331(094.5) Arbeiterkammergesetz
061.1:331 AK 354.51 Bundesministerium für Justiz |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 061.1:331(094.5) Arbeiterkammergesetz | Dokument Nr. A-712167 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |