Vergütung und Bemessungsgrundlage für Sonntagsüberstunden : OGH 9 Ob A 287/90 v.21.11.1990
Werden im Betrieb jedoch regelmässig und vorbehaltslos 200%ige Überstundenzuschläge gewährt, führt diese betriebliche Übung zu einer schlüssigen Ergänzung der Einzelarbeitsverträge. Ein einseitiger Widerruf dieser einzelvertraglich geschuldeten Leistungen ist unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1991)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.01.1991 |
Erscheinungsjahr: | 1991 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Lohnzulagen
331.814 Überstunden 331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulagen | Dokument Nr. A-711677 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |