Kindeseigenschaft bei Ausbildung mit Erwerbseinkommen : OGH 10 Ob S 424/89 v.23.1.1990
Zur Fortsetzung der Kindeseigenschaft über das 18.Lebensjahr hinaus wird eine die Arbeitskraft überwiegend beanspruchende Schul-und Berufsausbildung verlangt / Diese Wertung trifft aber nicht zu, wenn eine Erwerbstätigkeit, wie z.B. bei Rechtspraktikanten, gleichzeitig der Ausbildung dient.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83(094.5) ASVG
377 Berufsausbildung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83(094.5) ASVG | Dokument Nr. A-710679 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |