AngG § 27 Z.6 : OGH 9 Ob A 233/90 v.26.9.1990
Entlassung des Arbeitnehmers wegen Beteiligung an derartigen betriebsinternen Gesprächen nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber diese Gespräche schon längere Zeit toleriert und keine disziplinären Massnahmen gegen andere Arbeitnehmer ergriffen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Entlassung des Arbeitnehmers wegen Beteiligung an derartigen betriebsinternen Gesprächen nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber diese Gespräche schon längere Zeit toleriert und keine disziplinären Massnahmen gegen andere Arbeitnehmer ergriffen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |