AngG § 27 Z.6 : OGH 9 Ob A 233/90 v.26.9.1990

Entlassung des Arbeitnehmers wegen Beteiligung an derartigen betriebsinternen Gesprächen nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber diese Gespräche schon längere Zeit toleriert und keine disziplinären Massnahmen gegen andere Arbeitnehmer ergriffen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-710670 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage