AngG § 27 Z.6 : OGH 9 Ob A 233/90 v.26.9.1990
Entlassung des Arbeitnehmers wegen Beteiligung an derartigen betriebsinternen Gesprächen nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber diese Gespräche schon längere Zeit toleriert und keine disziplinären Massnahmen gegen andere Arbeitnehmer ergriffen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-710670 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |