Betriebsänderung ohne Versuch eines Interessenausgleichs: Anspruch auf Nachteilsausgleich als einfache Konkursforderung? : BAG 1 AZR 150/89 v.3.4.1990

Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs.3 BetrVG ist nur dann eine Masseschuld i.S. von § 59 Abs.1 KO, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Konkursverfahrens beschlossen und durchgeführt wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (43 (1990) Nr.45)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Betriebsstillegung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Frankreich
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Ablageschlagwort: 65.016 Betriebsstillegung Dokument Nr. A-710653 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage