Betriebsänderung ohne Versuch eines Interessenausgleichs: Anspruch auf Nachteilsausgleich als einfache Konkursforderung? : BAG 1 AZR 150/89 v.3.4.1990
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs.3 BetrVG ist nur dann eine Masseschuld i.S. von § 59 Abs.1 KO, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Konkursverfahrens beschlossen und durchgeführt wird.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (43 (1990) Nr.45)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Betriebsstillegung
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Frankreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.016 Betriebsstillegung | Dokument Nr. A-710653 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |