'Pragmatisierung': In der Kammer kein Rechtsanspruch : 'Maderthaner schafft Beamte in Wirtschaftskammer ab' (10.Dezember)
Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst hat der Dienstnehmer in der Handelskammerorganisation keinen Rechtsanspruch auf 'Pragmatisierung'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1990)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
331.77 Angestellte 061.1:380.15 Handelskammern 351.83(094.5) ASVG 331.17 Sozialleistungen, betriebliche 331.25 Pension (Altersversorgung) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft | Dokument Nr. A-710123 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |