Unmittelbares Nachholen der Bekanntgabe der Schwangerschaft : OGH 9 Ob A 215/90 v.10.10.1990

Eine ausgewogene Interpretation des § 10 Abs.2 MSchG ergibt aber, dass für diese unverzügliche Bekanntgabe nur Arbeitstage, also Kalendertage, an denen nach der für den Betrieb geltenden generellen Arbeitszeiteinteilung gearbeitet wird und an denen auch die Arbeitnehmerin arbeiten hätte müssen, in B...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1991)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.01.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-709855 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage