Inventurarbeiten an 'langen Einkaufssamstagen' : VGH 90/19/0054, 0055, 0083, 0086 (früher 89/08/0303, 0304, 0306, 0309) v.2.7.1990

Dass auf Grund neuer Ladenschlussregelungen auch samstags bis 18.00 Uhr Geschäfte offengehalten werden können, macht Inventurarbeiten nicht für diesen Zeitraum zu zulässigen, die Wochenendruhe beeinträchtigenden Arbeiten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.814 Überstunden
658.787 Inventur
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-709034 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage