Entlassung wegen Ehrverletzung - Unverzüglichkeit : OLG Wien 34 Ra 106/89 v.27.11.1989 / KG Krems 15 Cga 12/89 v.3.8.1989

Die in nicht abgesandten, also Dritten nicht mit Willen der Arbeitnehmerin zugegangenen, nun als Ehrverletzungen inkriminierten Äusserungen (u.a. Idiot, alles bescheuert), stellen an sich keinen tauglichen Entlassungsgrund dar / Nicht das Aufsuchen der Handelskammer hat das Erstgericht als ungerecht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1990; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-708884 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage