AngG § 23 : OLG Wien 31 Ra 37/90 v.19.6.1990

Wird ein Dienstverhältnis nach einer Entlassung oder nach einem Austritt wieder aufgenommen, ohne dass eine Endabrechnung vorgenommen worden ist, ist anzunehmen eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unter Anrechnung der Vordienstzeiten sei schlüssig vereinbart worden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-708875 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage