AngG § 23 : OLG Wien 31 Ra 37/90 v.19.6.1990
Wird ein Dienstverhältnis nach einer Entlassung oder nach einem Austritt wieder aufgenommen, ohne dass eine Endabrechnung vorgenommen worden ist, ist anzunehmen eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses unter Anrechnung der Vordienstzeiten sei schlüssig vereinbart worden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.77(094.5) Angestelltengesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-708875 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |