'Die wirklich essentiellen Fragen' : Privatisierungsfolgen
Königs Fazit: Der Artikel 126 b der Bundesverfassung, der nach 1einer heutigen Diktion die beiden Banken ab der 50-Prozent-Marke aus der Rechnungshofaufsicht entlässt, müsse fallen. Paragraph 38 des 'Bezügegesetzes'. Anrecht auf Bank-plus Politikerpension.
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Veröffentlicht in: | Profil (1990; Nr 50)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.12.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | König, Fritz
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Passive Person: | Androsch, Hannes
Vranitzky, Franz |
Klassifikation: | 336.71 Banken
338.982 Reprivatisierung 342 Verfassungsrecht 336.126.55 Rechnungshof 65.012.7 Kontrolle, betriebliche 658.115 Betriebe, öffentliche 65.08 Manager 35.087.4 Beamte: Gehälter 331.25 Pension (Altersversorgung) 342.5:35.087.43 Politikerpension 368.43 Ruhensbestimmungen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Königs Fazit: Der Artikel 126 b der Bundesverfassung, der nach 1einer heutigen Diktion die beiden Banken ab der 50-Prozent-Marke aus der Rechnungshofaufsicht entlässt, müsse fallen. Paragraph 38 des 'Bezügegesetzes'. Anrecht auf Bank-plus Politikerpension. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |