'Die wirklich essentiellen Fragen' : Privatisierungsfolgen

Königs Fazit: Der Artikel 126 b der Bundesverfassung, der nach 1einer heutigen Diktion die beiden Banken ab der 50-Prozent-Marke aus der Rechnungshofaufsicht entlässt, müsse fallen. Paragraph 38 des 'Bezügegesetzes'. Anrecht auf Bank-plus Politikerpension.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Profil (1990; Nr 50)
VerfasserIn: Palme, Liselotte
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.12.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Aktive Person:König, Fritz
Passive Person:Androsch, Hannes
Vranitzky, Franz
Klassifikation:336.71 Banken
338.982 Reprivatisierung
342 Verfassungsrecht
336.126.55 Rechnungshof
65.012.7 Kontrolle, betriebliche
658.115 Betriebe, öffentliche
65.08 Manager
35.087.4 Beamte: Gehälter
331.25 Pension (Altersversorgung)
342.5:35.087.43 Politikerpension
368.43 Ruhensbestimmungen
Region:Österreich
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