Verlust von Pensionsansprüchen durch verspätete Antragstellung - keine Enteignung : OGH 10 Ob S 5/90 v.27.2.1990

Ist eine verspätete Antragstellung nach § 86 Abs.3 Z.2 ASVG, die trotz bereits früherer Erfüllung der Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch zu einem Verlust von Pensionsansprüchen führt, dem Pensionswerber zuzurechnen, kann im teilweisen Verlust dieser Versicherungsleistungen keine Enteignung e...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-706617 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage