Widerruf von Betriebspensionen wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und Gleichbehandlung : OGH 9 Ob A 109/90 v.13.6.1990

Sachliche und zeitliche Differenzierungen bei der Behandlung von Arbeitnehmern sind zulässig. Werden mit leitenden Angestellten Betriebspensionsverträge ohne Widerrufsklausel, mit anderen Arbeitnehmer aber widerrufbar geschlossen, liegt keine willkürliche Vorgangsweise des Arbeitgebers vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.08.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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