Widerruf von Betriebspensionen wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und Gleichbehandlung : OGH 9 Ob A 109/90 v.13.6.1990
Sachliche und zeitliche Differenzierungen bei der Behandlung von Arbeitnehmern sind zulässig. Werden mit leitenden Angestellten Betriebspensionsverträge ohne Widerrufsklausel, mit anderen Arbeitnehmer aber widerrufbar geschlossen, liegt keine willkürliche Vorgangsweise des Arbeitgebers vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.08.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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