Widerruf von Betriebspensionen wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und Gleichbehandlung : OGH 9 Ob A 109/90 v.13.6.1990
Sachliche und zeitliche Differenzierungen bei der Behandlung von Arbeitnehmern sind zulässig. Werden mit leitenden Angestellten Betriebspensionsverträge ohne Widerrufsklausel, mit anderen Arbeitnehmer aber widerrufbar geschlossen, liegt keine willkürliche Vorgangsweise des Arbeitgebers vor.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.08.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-706251 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |