Regelmässiges Entgelt und Ausfallsprinzip : OGH 9 Ob A 512/89 v.25.4.1990

Wird erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, dass sich bei eienr Dienstleistung während dieser Zeit die Möglichkeit zu einer einen Anspruch auf entsprechende Vergütung begründenden Mehrdienstleistung ergeben hätte, vermag dies einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu begründen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.08.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.814 Überstunden
355.5 Wehrausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-706223 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage