Kontrolle der Arbeitsbereitschaft und Entgeltanspruch bei Arbeitskräfteüberlassung : OGH 9 Ob A 602/90 v.10.10.1990

Bei mangelnder Arbeitsbereitschaft ruht der Entgeltanspruch der Arbeitskräfte, ohne dass der Überlasser verpflichtet wäre, den Arbeitnehmer (die überlassene Arbeitskraft) zu entlassen (und allenfalls wieder einzustellen). Aus der unterlassenen Entlassung darf nicht auf den Verzicht auf Arbeitsbereit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.11.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.81 Arbeitszeit
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit Dokument Nr. A-706042 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage