Kontrolle der Arbeitsbereitschaft und Entgeltanspruch bei Arbeitskräfteüberlassung : OGH 9 Ob A 602/90 v.10.10.1990
Bei mangelnder Arbeitsbereitschaft ruht der Entgeltanspruch der Arbeitskräfte, ohne dass der Überlasser verpflichtet wäre, den Arbeitnehmer (die überlassene Arbeitskraft) zu entlassen (und allenfalls wieder einzustellen). Aus der unterlassenen Entlassung darf nicht auf den Verzicht auf Arbeitsbereit...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.11.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.81 Arbeitszeit 331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit | Dokument Nr. A-706042 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |