Entlassung wegen verschuldeter Arbeitsunfähigkeit : OGH 9 Ob A 289/88 v.11.1.1989

Eine durch Raufhandel verursachte, grob fahrlässig herbeigeführte sechswöchige Arbeitsunfähigkeit berechtigt zur Entlassung gem.Par.82 lit h zweiter Fall GewO.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1990; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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