Entlassung wegen verschuldeter Arbeitsunfähigkeit : OGH 9 Ob A 289/88 v.11.1.1989
Eine durch Raufhandel verursachte, grob fahrlässig herbeigeführte sechswöchige Arbeitsunfähigkeit berechtigt zur Entlassung gem.Par.82 lit h zweiter Fall GewO.
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Veröffentlicht in: | Industrie (1990; Nr 39)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 26.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 368-013 Arbeitsunfähigkeit | Dokument Nr. A-705172 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |