Wohnsitzwahl und Invalidität : OGH 10 Ob S 415/89 v.23.1.1990

Ist ein Versicherter imstande, die unter den üblichen Bedingungen erforderlichen Anmarschwege zurückzulegen, liegt unabhängig von der Lage des Wohnortes kein Ausschluss vom Arbeitsmarkt wegen Behinderung vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.048.5 Arbeitsweg
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368-013 Arbeitsunfähigkeit Dokument Nr. A-704943 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage