Triftige Gründe für die Lösung des Dienstverhältnisses mit Anspruch auf Arbeitslosengeld : VGH 90/08/0106 v.3.7.1990
Ärger darüber, dass ihm der Arbeitgeber - vertraglich zulässig - die Privatnutzung des Firmen-Pkw verboten und das Autotelefon entzogen hat, und dadurch bedingte gesundheitliche Störungen (Schlaflosigkeit, Nervosität), sind vom Arbeitnehmer insbesondere hinsichtlich des Zweckes des Arbeitslosenversi...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.10.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ärger darüber, dass ihm der Arbeitgeber - vertraglich zulässig - die Privatnutzung des Firmen-Pkw verboten und das Autotelefon entzogen hat, und dadurch bedingte gesundheitliche Störungen (Schlaflosigkeit, Nervosität), sind vom Arbeitnehmer insbesondere hinsichtlich des Zweckes des Arbeitslosenversicherungsrechtes in aller Regel hinzunehmen und bilden keinen triftigen Grund zur Lösung des Dienstverhältnisses. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |