Triftige Gründe für die Lösung des Dienstverhältnisses mit Anspruch auf Arbeitslosengeld : VGH 90/08/0106 v.3.7.1990

Ärger darüber, dass ihm der Arbeitgeber - vertraglich zulässig - die Privatnutzung des Firmen-Pkw verboten und das Autotelefon entzogen hat, und dadurch bedingte gesundheitliche Störungen (Schlaflosigkeit, Nervosität), sind vom Arbeitnehmer insbesondere hinsichtlich des Zweckes des Arbeitslosenversi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-703874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage