Nachforderung von Betriebspensionsbeiträgen nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis : OGH 9 Ob A 603/90 v.29.8.1990

Art.V Abs.4 BPG sieht nur eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Übergangsbestimmung für die Zulässigkeit von früher getroffenen Vereinbarungen über den Verfall von Anwartschaften vor / Die Bestimmung des § 7 Abs.4 BPG wird dadurch nicht berührt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.025.8 Versicherungsleistungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-703519 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage