Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Datensicherungssystem : OGH 9 Ob A 182/90 v.29.8.1990

Besteht in einem Betrieb kein System der Datensicherung und werden diesbezüglich keine entsprechenden Weisungen an die Mitarbeiter erteilt, fällt dem Arbeitnehmer kein Verschulden zur Last, wenn er die Sicherung der Daten unterlassen hat. Daher sind Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers unberech...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.10.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-702910 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage