Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Datensicherungssystem : OGH 9 Ob A 182/90 v.29.8.1990
Besteht in einem Betrieb kein System der Datensicherung und werden diesbezüglich keine entsprechenden Weisungen an die Mitarbeiter erteilt, fällt dem Arbeitnehmer kein Verschulden zur Last, wenn er die Sicherung der Daten unterlassen hat. Daher sind Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers unberech...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.10.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
007.5 EDV 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-702910 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |