Anspruch auf Wochen-und Karenzurlaubsgeld bei befristetem Dienstverhältnis

Endet das Dienstverhältnis während der Schwangerschaft, aber vor Beginn der Schutzfrist (acht Wochen vor der Geburt) z.B. durch Befristung, begründeten Austritt oder Arbeitgeberkündigung, haben Frauen Anspruch auf Leistung des Wochengeldes durch die Krankenkasse.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
351.83 Mutterschutz
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