Rechtswirksame nicht bloss sittenwidrige Auflösungserklärungen : OGH 9 Ob A 141/90 v.27.6.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 127/89 v.12.1.1990
Ist nicht ein sittenwidriges Motiv allein Beweggrund für die vorzeitige Auflösung eines Probedienstverhältnisses, wird die Auflösungserklärung auch als (ordentliche oder ausserordentliche) Kündigung wirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 28.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist nicht ein sittenwidriges Motiv allein Beweggrund für die vorzeitige Auflösung eines Probedienstverhältnisses, wird die Auflösungserklärung auch als (ordentliche oder ausserordentliche) Kündigung wirksam. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |