Rechtswirksame nicht bloss sittenwidrige Auflösungserklärungen : OGH 9 Ob A 141/90 v.27.6.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 127/89 v.12.1.1990

Ist nicht ein sittenwidriges Motiv allein Beweggrund für die vorzeitige Auflösung eines Probedienstverhältnisses, wird die Auflösungserklärung auch als (ordentliche oder ausserordentliche) Kündigung wirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-701385 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage