Die Bedarfsprüfung wurde aufgehoben : Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5.Dezember 1989, G 229/89-9, 261/88-9, 263/89-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 18.Jänner 1990, § 4 Abs. 1 Z 3 des Kraftfahrliniengesetzes 1952 - KflG 1952, BGBl. Nr.84, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30.Novemb...
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Veröffentlicht in: | Österr Personenverkehr ((1990) Nr.5 S.20-23)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.132 Autobusverkehr: Überland
351.824.1 Gewerbeordnung 347.991 Verfassungsgerichtshof 656.121 Personenverkehr, öffentlicher 381.81 Wettbewerbspolitik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5.Dezember 1989, G 229/89-9, 261/88-9, 263/89-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 18.Jänner 1990, § 4 Abs. 1 Z 3 des Kraftfahrliniengesetzes 1952 - KflG 1952, BGBl. Nr.84, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30.November 1990 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht in Kraft. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |