Die Bedarfsprüfung wurde aufgehoben : Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5.Dezember 1989, G 229/89-9, 261/88-9, 263/89-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 18.Jänner 1990, § 4 Abs. 1 Z 3 des Kraftfahrliniengesetzes 1952 - KflG 1952, BGBl. Nr.84, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30.Novemb...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Personenverkehr ((1990) Nr.5 S.20-23)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.132 Autobusverkehr: Überland
351.824.1 Gewerbeordnung
347.991 Verfassungsgerichtshof
656.121 Personenverkehr, öffentlicher
381.81 Wettbewerbspolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 656.132 Autobusverkehr: Überland Dokument Nr. A-701019 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage