Negative Beeinflussung des Krankheitsverlaufes durch Arbeitnehmer : OGH 9 Ob A 166/90 v.11.7.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 34 Wien 34 Ra 5/90 v.26.3.1990
Diesem Gebot der allgemein üblichen Verhaltensweise während einer grippalen Erkrankung widerspricht aber erheblich, wenn der Arbeitnehmer am selben Abend ein Nachtlokal aufsucht und sich dort bis (mindestens) Mitternacht aufhält.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Diesem Gebot der allgemein üblichen Verhaltensweise während einer grippalen Erkrankung widerspricht aber erheblich, wenn der Arbeitnehmer am selben Abend ein Nachtlokal aufsucht und sich dort bis (mindestens) Mitternacht aufhält. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |