Negative Beeinflussung des Krankheitsverlaufes durch Arbeitnehmer : OGH 9 Ob A 166/90 v.11.7.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 34 Wien 34 Ra 5/90 v.26.3.1990

Diesem Gebot der allgemein üblichen Verhaltensweise während einer grippalen Erkrankung widerspricht aber erheblich, wenn der Arbeitnehmer am selben Abend ein Nachtlokal aufsucht und sich dort bis (mindestens) Mitternacht aufhält.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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