Ende der Arbeitsunfähigkeit : BAG 5 AZR 377/88 v.12.7.1989
Gibt die ärztliche Bescheinigung für das Ende der Arbeitsunfähigkeit lediglich einen Kalendertag an, wird damit in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der üblichen Arbeitszeit des betreffenden Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.02.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
614.23 Ärzte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand | Dokument Nr. A-699931 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |