Austrittsrecht wegen Vorenthaltens des Entgeltes : OGH 9 Ob A 145/90 v.27.6.1990

Ein Arbeitnehmer muss aber unter Umständen nicht erst das Nichteinhalten des Fälligkeitszeitpunktes abwarten. Er kann schon vor diesem vorzeitig austreten, wenn sich aus den Erklärungen des Arbeitgebers unzweifelhaft ergibt, dass dieser trotz Reklamation des Arbeitnehemrs das diesem zustehende Entge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitnehmer muss aber unter Umständen nicht erst das Nichteinhalten des Fälligkeitszeitpunktes abwarten. Er kann schon vor diesem vorzeitig austreten, wenn sich aus den Erklärungen des Arbeitgebers unzweifelhaft ergibt, dass dieser trotz Reklamation des Arbeitnehemrs das diesem zustehende Entgelt nicht zahlen will.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog