Austrittsrecht wegen Vorenthaltens des Entgeltes : OGH 9 Ob A 145/90 v.27.6.1990

Ein Arbeitnehmer muss aber unter Umständen nicht erst das Nichteinhalten des Fälligkeitszeitpunktes abwarten. Er kann schon vor diesem vorzeitig austreten, wenn sich aus den Erklärungen des Arbeitgebers unzweifelhaft ergibt, dass dieser trotz Reklamation des Arbeitnehemrs das diesem zustehende Entge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.09.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.2 Löhne Dokument Nr. A-699676 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage