Austrittsrecht wegen Vorenthaltens des Entgeltes : OGH 9 Ob A 145/90 v.27.6.1990
Ein Arbeitnehmer muss aber unter Umständen nicht erst das Nichteinhalten des Fälligkeitszeitpunktes abwarten. Er kann schon vor diesem vorzeitig austreten, wenn sich aus den Erklärungen des Arbeitgebers unzweifelhaft ergibt, dass dieser trotz Reklamation des Arbeitnehemrs das diesem zustehende Entge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Löhne | Dokument Nr. A-699676 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |