Konventionalstrafe und tatsächlicher Schaden : OGH 9 Ob A 349, 350/89 v.20.12.1989
Erstattet der Arbeitgeber, den die Behauptungs-und Beweislast trifft, keine Schadensmeldung, besteht keine Verpflichtung von Amts wegen zu prüfen, ob allenfalls Schaden eingetreten ist, worin dieser gelegen sein kann und welche Höhe er erreicht hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.09.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
331.77(094.5) Angestelltengesetz 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel | Dokument Nr. A-699307 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |