Mindestkapitalvorschriften der EG für Wertpapierfirmen

Um EG-weit tätig zu werden, müssen die Wertpapierfirmen ein Anfangskapital von mindestens 500.000 ECU (7,22 Mio.S) nachweisen können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
338.94 Kapital
338.93 Betriebe
336.763 Wertpapiere
Region:EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.72 Gesellschaftsrecht Dokument Nr. A-698193 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage