Rechtsunkenntnis ausländischer Arbeitnehmer und Fristversäumnis : VGH 88/11/0067 v.28.6.1988

Die Verpflichtung zur Information schon auf Grund mangelhafter Sprachkenntnisse des Arbeitnehmers gegeben(ist) weil er sich der daraus entstehenden Missverständnisse und Irrtümer bewusst sein muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.08.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
342 Verfassungsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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