Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit dem Gleichheitssatz : BverfG 1 BvL 2/83 u.a. v.30.5.1990
§ 622 Abs.2 BGB ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs.1 GG) unvereinbar, soweit hiernach die Kündigungsfristen für Arbeitgeber kürzer sind als für Angestellte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1990; Nr 31; S 1565-1568)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.08.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 342.722 Gleichheit: Grundrechte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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