Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit dem Gleichheitssatz : BverfG 1 BvL 2/83 u.a. v.30.5.1990

§ 622 Abs.2 BGB ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs.1 GG) unvereinbar, soweit hiernach die Kündigungsfristen für Arbeitgeber kürzer sind als für Angestellte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1990; Nr 31; S 1565-1568)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.08.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 622 Abs.2 BGB ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art.3 Abs.1 GG) unvereinbar, soweit hiernach die Kündigungsfristen für Arbeitgeber kürzer sind als für Angestellte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog